Allgemeine Geschäftsbedingungen


Deepsoul Branding & Design, Inh. Sascha Sprugis, Breite Str. 6, 38100 Braunschweig

(nachfolgend: “Deepsoul”)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Deepsoul
mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder
„Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Deepsoul
ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn Deepsoul in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der
Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von Deepsoul / Mitwirkung des Kunden

(1) Deepsoul ist Brandexperte und erbringt für Unternehmen individuelle und onlinebasierte Beratungsund
Agenturdienstleistungen im Bereich des Online Marketings und des Markenaufbaus. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Deepsoul dem Kunden nicht die Erbringung
eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf
erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert
damit die Leistungserbringung durch Deepsoul, bleibt der Vergütungsanspruch von Deepsoul unberührt.

(3) In Bezug auf die von Deepsoul zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Deepsoul
in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Deepsoul ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen /
Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(5) Deepsoul weist darauf hin, dass Drittanbieter wie Facebook jederzeit berechtigt sind,
Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen einzustellen / zu stoppen. Deepsoul ist für ein solches
Verhalten nicht verantwortlich.

(6) Sofern für Werbekampagnen ein Budget erforderlich ist, ist dieses nicht in der Vergütung von
Deepsoul inkludiert sondern vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Deepsoul und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von Deepsoul nach erteilter Einwilligung durch den Kunden
aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Deepsoul eine
Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von Deepsoul unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine
vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur
in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Deepsoul kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der
Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine
Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten
Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären.
Deepsoul kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern.
Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Deepsoul nicht schriftlich
erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll
vom Kunden angefertigt und Deepsoul überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Deepsoul verpflichtet und berechtigt,
diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von Deepsoul zur Mängelbeseitigung sind
dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für
Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden.

(6) Deepsoul ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer
angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende
Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel
der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes
vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer
öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des
anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das
Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Deepsoul dem Kunden die insoweit
entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Deepsoul gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde
sich auf Aufforderung von Deepsoul hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7
Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche
Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung
von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Deepsoul angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten
Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Deepsoul erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung
der Dienste von Deepsoul ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von
Deepsoul ist anders lautend. Eine Deepsoul erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für
die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern bei fernmündlichem bezw Onlinevertragsabsschlüssen mit Deepsoul SEPA-Lastschrifteinzug
vereinbart wird, hat der Kunde Deepsoul über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach
Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu
diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Deepsoul stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend)
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen
drei Werktagen nach Rückbuchung an Deepsoul zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt
für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Deepsoul beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei
Deepsoul eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei
Deepsoul vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett
erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Deepsoul sich vor, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Deepsoul in
Verzug, ist Deepsoul berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen
einzustellen. Deepsoul wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Deepsoul wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt
durchführen. Deepsoul ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Deepsoul bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung
die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf
Anforderung des Kunden wird Deepsoul innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im
Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Deepsoul gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die
Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Deepsoul
unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Deepsoul und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer
Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern
entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt
auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Deepsoul und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Deepsoul (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er
verpflichtet, dort die Interessen von Deepsoul zu wahren. Deepsoul ist berechtigt, den Kunden von der
Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der
Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Deepsoul verletzen
oder beeinträchtigen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Deepsoul überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten
Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der
Kunde stellt Deepsoul insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Deepsoul erstellten und zur
Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne
des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von
Deepsoul für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos,
Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen,
Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen,
Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in
Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind,
gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Deepsoul nach dem Hauptvertrag
zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Deepsoul
über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen)
wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Deepsoul haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Deepsoul nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch
auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Deepsoul nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung
für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der
bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme
einer Garantie.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Deepsoul die Vorschriften der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Deepsoul für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird
darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist die Bestätigung von Deepsoul maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
Deepsoul. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Deepsoul (derzeit: Braunschweig)

AGB Stand: 20.10.2022 © Vervielfältigung verboten

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