Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Leistungen
§ 3 Zahlungsanspruch und Zahlungsverzug
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
§ 6 Vertraulichkeit
§ 7 Haftung
§ 8 Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tenex GmbH gelten für Leistungen im Bereich Active Sourcing soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB. Mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.

§ 2 Leistungen

(1) Der Anbieter übernimmt für den Kunden die Ansprache, Beratung, Vorauswahl und Vermittlung von hochqualifizierten Experten und Managern, von der Bedarfsanalyse bis zum Vertragsabschluss. Die fachlichen und persönlichen Eigenschaften der Kandidaten sowie deren Bedürfnisse und Präferenzen werden sorgfältig geprüft.

(2) Der Anbieter wählt auf Grundlage des übermittelten und besprochenen Anforderungsprofils des Kunden geeignete Kandidaten aus. Hierzu werden verschiedene Tools vom Anbieter zur Kandidatensuche eingesetzt; u.a. der Research innerhalb des bestehenden Netzwerks sowie die Direktansprache von Kandidaten über die digitale Plattform LinkedIn. Der Anbieter wählt auf Grundlage dieser Tools im Rahmen des anschließenden, qualifizierten Auswahlprozesses geeignete Kandidaten aus und stellt diese dem Kunden durch Übermittlung von Kandidatenprofilen vor.

§ 3 Zahlungsanspruch und Zahlungsverzug

(1) Sobald der Kunde das Angebot des Anbieters schriftlich bestätigt, entsteht der Arbeitsauftrag an den Anbieter und der Kunde zahlt dem Anbieter für die jeweils vereinbarten Leistungen die in dem jeweiligen Angebot des Anbieters ausgewiesene Vergütung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Die in Rechnung gestellten Beträge sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, alle 30 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen.
(4) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, werden weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht ausgeführt.
 

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, sofern der Kunde den Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(3) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt, sofern der wichtige Grund nicht auf einem Verschulden des Anbieters beruht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, aktiv mit dem Anbieter zusammen zu arbeiten und dementsprechend vorgestellte Kandidaten innerhalb von 48 Stunden per Email oder per Telefon zu kontaktieren.

(2) Sollte der Kunde die aktive Zusammenarbeit nicht oder nur teilweise erfüllen, hat der Anbieter das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, vom Kunden mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der erteilten Suchaufträge zu verwenden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm vorgestellten Kandidaten Stillschweigen zu bewahren. Um den Persönlichkeitsschutz der Kandidaten zu gewährleisten, dürfen Referenzauskünfte nur nach Rücksprache mit dem Anbieter erfolgen. 
(3) Vom Anbieter mitgeteilte Informationen und zur Verfügung gestellte Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.        

§ 7 Haftung

(1) In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Anbieter Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat;

b) in anderen Fällen: nur aus der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Ziff. 1 gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Regelungen.

(3) Dem Anbieter bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

§ 8 Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Anbieters.
(2) Alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Das Recht der Parteien einstweiligen Rechtsschutz vor einem anderen zuständigen Gericht zu suchen, wird durch die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung nicht berührt.

Stand: 01.01.2026